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Zwangsvollstreckung und Konkursanfechtung

BeiträgeRA Dr. Bernhard BirekZIK 2009/9ZIK 2009, 9 Heft 1 v. 27.2.2009

In den letzten Jahren hat sich in Österreich eine herrschende Meinung und Rsp zur Kongruenz von erlangten Zahlungen durch Zwangsvollstreckung gebildet. Interessanterweise wird in der Lehre11 König, Die Anfechtung nach der Konkursordnung3 (2003) FN 276; Rebernig in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (23. Lfg; 2006) § 30 Rz 134; Astner, Die Anfechtung der inkongruenten Deckung (2006) 57, 185 ff. wenig auf die Rsp des Bundesgerichtshofes (BGH) und die dt Lehre Bezug genommen. Ein aktueller dt Beitrag22 Buchner, Insolvenzanfechtung bei Sicherung und Befriedigung durch Zwangsvollstreckung oder bei Druckzahlung (Diss Passau 2007). erörtert in einem Exkurs die Rechtslage in Österreich und bemerkt, dass das Leiturteil zur Inkongruenz von exekutiver Befriedigung des BGH33BGH 9. 9. 1997, IX 14/97 BGHZ 136, 309, 313. offensichtlich keine Aufmerksamkeit in der österr Rsp und Literatur gefunden hat.44 Buchner, Insolvenzanfechtung 137. Der Beitrag holt dieses Versäumnis nach,55Das dt und österr Insolvenzanfechtungsrecht haben einige gravierende Unterschiede; dies wird auch in den Beitrag einfließen, da nicht jede BGH-Entscheidung für das österr Recht fruchtbar gemacht werden kann; s auch König, Anfechtung3 Vorwort III. vergleicht österr Lehre und Rsp mit der dt Lehre und Rechtsprechung. Es wird versucht, unter kritischer Würdigung der Meinungen einen vermittelnden Lösungsansatz aufzuzeigen.

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