In ihrer Anm zu OGH 8 ObS 13/06d begrüßt die Autorin die Anknüpfung an die Konkurseröffnung (und nicht an das absolute Beschäftigungsverbot für Mütter) als Stichtag für die Laufzeit des Insolvenz-Entgelts.
In ihrer Anm zu OGH 8 ObS 13/06d begrüßt die Autorin die Anknüpfung an die Konkurseröffnung (und nicht an das absolute Beschäftigungsverbot für Mütter) als Stichtag für die Laufzeit des Insolvenz-Entgelts.