Vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen im BenQ Mobile Holding Fall bespricht der Autor die Relevanz der raschen Eröffnung eines Sekundärverfahrens sowie den Umfang der Anfechtungsbefugnisse des Sekundärinsolvenzverwalters.
Vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen im BenQ Mobile Holding Fall bespricht der Autor die Relevanz der raschen Eröffnung eines Sekundärverfahrens sowie den Umfang der Anfechtungsbefugnisse des Sekundärinsolvenzverwalters.