Vor allem im Common-Law-Rechtskreis werden in Fällen grenzüberschreitender Insolvenzen vermehrt Vereinbarungen zwischen den Insolvenzverwaltern geschlossen, um die in mehreren Staaten anhängigen Verfahren bestmöglich zu koordinieren. Der folgende Beitrag soll eine Übersicht über mögliche Inhalte solcher Vereinbarungen bieten und setzt sich anhand eines Fallbeispiels auch damit auseinander, inwieweit österreichische Masseverwalter im Rahmen der Bestimmungen der KO die Möglichkeit haben, solche Vereinbarungen zu schließen.