Der Entscheidung 8 Ob 131/07h 1 (= ZIK 2008/289, 170) lag Buchgeld zugrunde, das nach der Konkurseröffnung irrtümlich auf das Konkursanderkonto des Masseverwalters im Zustand der Masseunzulänglichkeit einbezahlt und zurückgefordert wurde. Der OGH bejahte ein Aussonderungsrecht. Aus konkursrechtlicher Sicht ist die ergangene Entscheidung vor allem aus zwei Gesichtspunkten interessant: Zum einen führt der OGH aus, dass Aussonderungsrechte an Buchgeld auch nach Konkurseröffnung entstehen können; zum anderen wirft die Begründung des Berufungsgerichts die Frage auf, ob der im Fall einer Vermengung nur mehr bestehende Bereicherungsanspruch eine Alt- oder Neumasseforderung darstellt. Dieser Artikel setzt sich mit diesen beiden Rechtsfragen auseinander.