Das BMWA hat mit V vom 2. 12. 2008, BGBl II 2008/431, für die Beitragsperiode 2009 den von den Arbeitgebern zur Dotierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds zu erbringenden Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag wie schon im letzten Jahr mit 0,55 % festgesetzt.