Das Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode sieht für den Insolvenzbereich Folgendes vor: "Im Unternehmensinsolvenzrecht sollen Maßnahmen entwickelt werden, durch die es zur Zurückdrängung der Konkursabweisungen mangels Masse kommt. Weiters sollen Konkursverschleppungen der Schuldner verhindert und damit die Sanierungschancen erhöht werden. Dies soll durch Schaffung einer übersichtlichen Verfahrensstruktur und durch Erleichterung der Unternehmensfortführung erreicht werden."