Durch die EuGFVO (auch EuBagatellVO genannt), die am 1. 1. 2009 in Kraft tritt, schuf der europäische Gesetzgeber ein europaweit einheitliches Erkenntnisverfahren für geringfügige Forderungen bis 2000 EUR. Der Autor informiert über Anwendungsbereich und Verfahren und setzt sich zudem mit sA nach problematischen Regelungen auseinander.