In der Anm zur E des russischen OWG 9168/2007 wird auf die Problematik einer Insolvenzeröffnung aufgrund eines Insolvenzantrags eines nicht berechtigten Vorstands in Russland eingegangen. Stellt sich dabei erst nach Konkurseröffnung heraus, dass der Antrag von einer nicht berechtigten Person gestellt wurde, ist das Verfahren einzustellen. Die E wird als überaus positiv bewertet, da sehr häufig das russische Insolvenzrecht rechtsmissbräuchlich zur Machtübernahme in einer Gesellschaft herangezogen wird.