Der Beitrag setzt sich mit der BTVG-Novelle 2008 und den damit einhergehenden Änderungen auch zur Insolvenzabsicherung sowie dem neuen Ratenplanmodell auseinander. Ua weist der Autor darauf hin, dass es der Gesetzgeber verabsäumt habe, die Insolvenzsicherheit des Ratenplanmodells zweifelsfrei sicherzustellen.