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Rechtsänderungen

ZIK aktuellZIK 2008/241ZIK 2008, 145 Heft 5 v. 27.10.2008

Das FinanzprokuraturG (ProkG) wurde im BGBl I 2008/110 veröffentlicht, es tritt am 1. 1. 2009 in Kraft. Der Finanzprokuratur kommen in Insolvenzverfahren Vertretungsaufgaben zu, oft ist sie Mitglied in Gläubigerausschüssen; zudem wirkt sie bei den Insolvenzrechtsreformen mit. Die Einschreitbefugnis der Finanzprokuratur wurde modifiziert (s § 3 ProkG).

Mit der V BGBl II 2008/308 hat die BMJ den Normalkostentarif angepasst.

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