vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überstunden, Zeitausgleich und Insolvenz-Entgelt

JudikaturZIK 2008/237ZIK 2008, 142 Heft 4 v. 25.8.2008

IESG § 3a

AZG § 19f Abs 2

Die Abgeltung von Zeitguthaben für Arbeitsstunden, die innerhalb des Sicherungszeitraums geleistet wurden, ist nur dann gesichert, wenn sich das Zeitguthaben im Sicherungszeitraum in eine (fällige) Geldforderung umgewandelt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!