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Graf , Unter welchen Voraussetzungen trifft die Entschädigungseinrichtung gem § 23b WAG 1997 eine Zahlungspflicht gegenüber geschädigten Anlegern? ZFR 2008/47, 84:

FachliteraturAufsätzeZIK 2008/196ZIK 2008, 127 Heft 4 v. 25.8.2008

Aus Anlass der AMIS-Insolvenz untersucht der Beitrag die Voraussetzungen der Anlegerentschädigung gem § 23b Abs 3 WAG für Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass ein Anspruch auf Entschädigung jedenfalls dann bestehe, wenn das Wertpapierdienstleistungsunternehmen - mittelbar oder unmittelbar - Gelder oder Instrumente von Kunden halte und daraus nicht erfüllbare Ansprüche resultierten. Dass damit notwendig auch ein Überschreiten der Konzession eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens verbunden sei, hindere den Ersatzanspruch nicht.

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