Die Glosse zur E OGH 15. 1. 2008, 10 Ob 96/07a, behandelt die Ersatzfähigkeit von Schäden, die aus der Geschäftsfortführung trotz Insolvenzreife resultieren, insb, unter welchen Umständen über das hypothetische Erfüllungsinteresse hinausgehende Ersatzmöglichkeiten gegeben sind.