Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gewinnt als Teil der dritten Säule des Pensionssystems immer mehr an Bedeutung. Zunehmend sind nun auch Gemeinschuldner im Besitz einer derartigen Altersvorsorge und haben sich damit zu einer mindestens zehnjährigen Bindungsfrist verpflichtet. Für den Masseverwalter stellt sich die Frage, ob er trotz dieser Bindungsfrist das Realisat der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge für die Masse lukrieren kann.