Auch wenn die EuInsVO keine ausdrückliche Regelung enthält, die Insolvenzrichter zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verpflichtet, gibt es viele Fallkonstellationen, in denen dies sinnvoll wäre. Hilfestellung zur Vorgehensweise können nach dem Autor zB die von der INSOL Europe ausgearbeiteten unverbindlichen „European Communication and Cooperation Guidelines for Cross-Border Insolvency“ bieten.