Der Bericht schildert die mannigfaltige Erfahrung eines dt Gläubigervertreters im Rahmen des engl Insolvenzverfahrens eines zuvor in Deutschland tätigen Schuldners, das schließlich vom High Court mit einer Grundsatzentscheidung beendet wurde, wonach für den COMI die Beständigkeit des Aufenthaltswechsels relevant sei.