Der Beitrag bespricht die E 9 ObA 106/ 06p, in welcher der OGH klarstellt, dass der Wortlaut von § 3 Abs 2 AVRAG eindeutig ist, es also bei Unternehmensverkauf im Konkurs zu keinem Übergang der Arbeitsverhältnisse kommt.
Der Beitrag bespricht die E 9 ObA 106/ 06p, in welcher der OGH klarstellt, dass der Wortlaut von § 3 Abs 2 AVRAG eindeutig ist, es also bei Unternehmensverkauf im Konkurs zu keinem Übergang der Arbeitsverhältnisse kommt.