Die Autoren stellen das mit 1. 1. 2008 in Kraft getretene tschechische Insolvenzrecht sowie das neue InsolvenzverwalterG vor. Es werden auch die Defizite der Reform aufgezeigt, so fehlt etwa - außerhalb des Anwendungsbereichs der EuInsVO bzw einer zwischenstaatlichen Vereinbarung - eine Regelung für Insolvenzverfahren mit internationalem Bezug.