Der Fall Stojevic spricht gleich mehrere Kernbereiche des Europäischen Insolvenzrechts an. Im Mittelpunkt stehen Details zur Bestimmung des COMI für natürliche Personen und die erfolgreiche Geltendmachung eines Rechtsmittels in einem verfahrenseröffnenden Mitgliedstaat, das aufgrund mangelnder internationaler Zuständigkeit erhoben wurde. Nach Aufhebung der beiden Hauptinsolvenzverfahren in London und Wien stellen sich vor allem Fragen zur Anerkennung und Wirkung der Aufhebungsentscheidung sowie zur Möglichkeit der neuerlichen Einbringung eines Konkurseröffnungsantrags. Dieser Artikel versucht dafür einige Lösungsansätze zu bieten.