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Verteilung nach Freihandverkauf einer Sondermasse und Zinsenforderung

JudikaturZIK 2008/105ZIK 2008, 67 Heft 2 v. 6.5.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 48, 58, 119

EO §§ 216 ff

Die Verteilung des Erlöses aus der außergerichtlichen Verwertung von Gegenständen einer Masse, an der Absonderungsrechte bestehen, fällt in die Zuständigkeit des KonkursG. Auf die Verteilung sind die Vorschriften der EO anzuwenden (RIS-Justiz RS0003381; RS0003046; 8 Ob 270/00i; 8 Ob 215/00a = SZ 74/29; 8 Ob 45/07m), denen es entspricht, zuerst die rückständigen Zinsen zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0003228; 3 Ob 113/02t = SZ 2003/10).

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