KO idF vor 1. 7. 2010 § 31 Abs 1 Z 2, § 67 Abs 1
Die zweistufige Überprüfung der Überschuldung mittels Fortbestehungsprognose ist nur dann zulässig, wenn keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Für die Anfechtung einer Globalzession maßgebender Zeitpunkt ist nicht der Abschluss der Globalzession, sondern jener der buchmäßigen Erfassung der einzelnen angefochtenen Forderung.