Der Autor bespricht die E des OGH vom 31. 8. 2006, 6 Ob 172/06x, wonach ein mit einer Höchstbetragshypothek besicherter Kredit zur Abdeckung bestehender Schulden nicht als Gläubigerwechsel, sondern als anfechtbares nachteiliges Rechtsgeschäft qualifiziert wurde. Insb wird auf die Unbestimmtheit der „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“, die der OGH angewandt hat, aufmerksam gemacht und die anfechtbare Rechtshandlung konkretisiert.