Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob Gläubiger einer Gesellschaft, denen außerdem ein Anspruch gegen Organmitglieder zusteht, diesen während des Konkursverfahrens geltend machen können. Der Autor befürwortet dies und schlägt die Konstruktion einer Gesamtschuld oder eine Lösung über § 1358 ABGB vor.