Die Frage, welches Anfechtungsvolumen ein nachteiliges Rechtsgeschäft im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO zulässt, bereitet insb dann in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, wenn die Nachteiligkeit für die Konkursgläubiger in der Aufrechterhaltung eines Kontokorrentkredits durch den Anfechtungsgegner gründet. Lehre und Rechtsprechung sind durchaus kontroversiell und werden im Folgenden kurz dargestellt sowie - durchaus kritisch - analysiert.