vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Viertes Vorabentscheidungsverfahren zur EuInsVO

ZIK aktuellZIK 2008/67ZIK 2008, 37 Heft 2 v. 6.5.2008

Ein polnisches Gericht hat das vierte Vorabentscheidungsverfahren zur EuInsVO eingeleitet. Es fragte den EuGH einerseits, ob Verwaltungsbehörden eines anderen als des Eröffnungsstaates (im Anlassfall das dt Hauptzollamt Saarbrücken) berechtigt sind, ein Guthaben, das sich auf dem Bankkonto eines Wirtschaftsteilnehmers befindet, trotz Verfahrenseröffnung und unter Zuwiderhandlung gegen das Recht des Eröffnungsstaates zu beschlagnahmen. Weiters wurde gefragt, ob diese Verwaltungsbehörden sich unter Berufung auf innerstaatliche Rechtsvorschriften weigern können, entsprechend Art 25 EuInsVO die zur Durchführung und Beendigung des Insolvenzverfahrens ergangenen Entscheidungen des Eröffnungsstaates anzuerkennen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!