Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Neuregelung und geht vor allem auf den Herausgabeanspruch eines vorrangigen Gläubigers gegenüber einem innehabenden nachrangigen Gläubiger, die Verpflichtung zur Androhung der Verwertung, Innehabung als Verwertungsvoraussetzung, gutgläubigen Erwerb, konkursrechtliche Folgeprobleme des obligatorischen Anspruchs und Einlöserechte ein.