Der Autor beschäftigt sich mit der „Überprüfung“ des Europäischen Zahlungsbefehls durch das Ausgangsgericht, Art 20 EuMahnVO, den Rechtsbehelfen des Schuldners im Vollstreckungsmitgliedstaat und dem subsidiären Rechtsschutz nach nationalem Recht. Er kommt zum Schluss, dass im Bereich Schuldnerschutz mehr Sorgfalt in der EuMahnVO angebracht gewesen wäre.