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Call, Klagsanmerkung zwecks Realisierung des gesetzlichen Vorzugspfandrechts gem § 27 WEG 2002 nach Veräußerung des WE-Objekts durch den Beklagten? wobl 2007, 343:

Fachliteratur AufsätzeKreditschutzZIK 2008/25ZIK 2008, 17 Heft 1 v. 6.3.2008

In der Anm zu OGH 17. 4. 2007, 5 Ob 73/07g bespricht der Autor die Problematik, dass, wenn es nach einer Veräußerung des Wohnungseigentums-Objekts zu einer Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG komme, der Wohnungseigentümer nicht mehr grundbücherlicher Eigentümer sei.

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