In der Anm zu OGH 17. 4. 2007, 5 Ob 73/07g bespricht der Autor die Problematik, dass, wenn es nach einer Veräußerung des Wohnungseigentums-Objekts zu einer Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG komme, der Wohnungseigentümer nicht mehr grundbücherlicher Eigentümer sei.