Die Autorin bespricht die E OGH 10 Ob 102/07h, die im Zusammenhang mit einem Streit über die internationale Zuständigkeit für Konkursanfechtungsprozesse ergangen ist (s ZIK 2008/44, 25 mit Anmerkung von Jäger, ZIK 2008/7, 10). Da die Unterinstanzen konform entschieden hatten, ging der OGH auf das umstrittene Rechtsproblem nicht ein. Die Autorin befürwortet grundsätzlich dieses Vorgehen.