Der Artikel widmet sich den praktischen Schwierigkeiten, die durch die unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Verfahrenskonzeptionen in den Mitgliedstaaten auftreten, und dem völkerrechtlichen Territorialitätsgrundsatz. Der Autor weist darauf hin, dass Art 31 EuInsVO keine Kooperationspflicht von Insolvenzgerichten vorsieht und auch keine daraus abzuleiten sei. Somit sei eine Regelungslücke zu bejahen. Der Autor diskutiert verschiedene Lösungsansätze für diese Problematik.