Die Verlassenschaftsseparation ist im § 812 ABGB nur dünn geregelt, als verfahrensrechtliche Vorschrift existiert nur der § 175 AußStrG. Mit diesem Beitrag werden insb die Auswirkungen der Konkurseröffnung über das Vermögen der Verlassenschaft auf die Separationskuratel und auf die Stellung des Separationskurators im Verhältnis zum Masseverwalter untersucht.