Ab dem 1. 1. 2008 sind beim OGH sämtliche Anfechtungen nach der KO und der AnfO dem - wie bisher für Exekutionssachen und Exekutionsklagen fachzuständigen - 3. Senat zugewiesen (s die Geschäftsverteilung auf www.ogh.gv.at ). Bislang unterlagen Anfechtungssachen dem allgemeinen Verteilungsschlüssel.