Bei der Überreichung des Gütesiegels an die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen am 22. 1. 2008 nahm die BMJ auch zur für das Jahr 2008 geplanten Reform des Privatkonkursrechts Stellung (s BMJ-News, www.justiz.gv.at ). Sie kündigte erneut die Erleichterung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren für Personen mit geringem Einkommen oder lang andauernder Arbeitslosigkeit an. Zu diesem Zweck werden laut BMJ die Billigkeitsgründe, die ein Abweichen von der in § 213 Abs 1 KO vorgesehenen Mindestquote von 10 % der Konkursforderungen erlauben, ergänzt werden, zB um schwere Krankheit oder lange Arbeitslosigkeit. Weiters sollen die Inkassokosten, die zu einer starken Belastung der Schuldner führen, nach Vorstellung der BMJ durch ein Tarifsystem begrenzt werden.