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Masseunzulänglichkeit und Exekutionsführung

JudikaturZIK 2007/321ZIK 2007, 199 Heft 6 v. 2.1.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 10, 81a Abs 2, §§ 124, 124a Abs 2

EO § 39 Abs 1 Z 2

Die Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch das KonkursG bewirkt eine Exekutionssperre, die vom ExekutionsG von Amts wegen zu beachten ist. Verstöße gegen die Exekutionssperre können mit einem Einstellungsantrag geltend gemacht werden.

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