Seit vielen Jahren sind Solvent Schemes im englischen Gesellschaftsrecht verankert und werden auch in deutschen Versicherungen angewandt. Im Rahmen eines Schemes akzeptieren die Gläubiger eine einmalige Zahlung, die sich nach der Summe ihrer bezahlte Schäden, der gemeldeten Schäden und der eingetragenen aber noch nicht gemeldeten Schäden richtet. Im Gegenzug verzichten sie auf ihren Anspruch auf weitere Deckung. Die Autoren geben einen Überblick über die Vollstreckung dieser Schemes in Deutschland unter Berücksichtigung der EuGVVO.