Ungeachtet der 1999 erfolgten Verrechtlichung und Vereinheitlichung der Entlohnung von Masseverwaltern gibt es in manchen Teilbereichen strittige Rechtsfragen. Einige von ihnen werden in der Folge anhand aktueller Entscheidungen erörtert.
Ungeachtet der 1999 erfolgten Verrechtlichung und Vereinheitlichung der Entlohnung von Masseverwaltern gibt es in manchen Teilbereichen strittige Rechtsfragen. Einige von ihnen werden in der Folge anhand aktueller Entscheidungen erörtert.