Das BG über die Schuldenberatungs-Novelle wurde am 24. 10. 2007 im BGBl I 2007/73 kundgemacht. Näheres zu den Änderungen im Verfahren zur Anerkennung als Schuldenberatungsstelle gem § 12 IEG, der Einführung eines Schuldenberatungszeichens durch den neuen § 12a IEG sowie die sprachliche Anpassung der §§ 183 und 192 KO s bereits zik 2007/58, 37.