vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Entscheidung über Konkursforderungen im Adhäsionsverfahren

JudikaturZik 2007/224Zik 2007, 131 Heft 4 v. 29.8.2007

KO idF vor 1. 7. 2010 § 6 Abs 1, § 60 Abs 2

StPO idF vor 2008 § 33 Abs 2, § 292, § 366 Abs 2, § 369 Abs 1, § 393 Abs 5

Während eines anhängigen Konkursverfahrens kann bei (vom Gemeinschuldner nicht ausdrücklich bestrittenen) festgestellten Konkursforderungen kein auf Leistung lautendes Adhäsionserkenntnis erwirkt werden. Die Bevorzugung eines Privatbeteiligten gegenüber sonstigen Gläubigern eines Gemeinschuldners widerspräche den Grundgedanken des Konkursverfahrens. Die Führung eines Prüfungsprozesses setzt eine bestrittene Forderung voraus, muss zwingend vor dem KonkursG stattfinden und stellt überdies keine einfache zusätzliche Erhebung iSd § 366 Abs 2 StPO dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!