Dieser Beitrag beantwortet die durch die Entscheidung des OLG Wien 1. 3. 2007, 7 Ra 16/07k1)1)Siehe in diesem Heft ZIK 2007/225, 132. aufgeworfene Frage, wie ein in der Einspruchsfrist unterbrochenes2)2)Die folgenden Ausführungen gelten für alle Fälle der Konkurseröffnung nach Eintritt der Selbstbindung des Gerichts an seinen Zahlungsbefehl gem § 416 Abs 2 ZPO. Mahnverfahren als Prüfungsprozess fortgesetzt werden kann.