Insolvenzrechtliche Bezüge weist das WertpapieraufsichtsG 2007 BGBl I 2007/60 auf: § 5 sieht die zwingende Rücknahme der Konzession eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vor, über dessen Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet wird. Die §§ 29 ff regeln die Vorkehrungen, die für den Insolvenzfall zum Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden zu treffen sind, die §§ 75 ff die dann eingreifende Anlegerentschädigung und die §§ 79 ff die Geschäftsaufsicht und das Konkursverfahren bei solchen Unternehmen.