Der Autor setzt sich mit Haftungsfragen und dem Begriff der Interzession auseinander. Beleuchtet wird die Bestimmung des § 25c KSchG nach zehnjähriger Geltung. Die Aufklärungspflichten von Kreditinstituten, einschlägige Rsp und Lehre, Hinweisobliegenheit, Folgen des Kennens oder Kennenmüssens der schlechten wirtschaftlichen Lage des Hauptschuldners und Beweislastverteilung werden ebenfalls besprochen.