Mit der Verordnung (EG) 681/2007 vom 13. 6. 2007 (ABl 20. 6. 2007 L 159/1 wurden die Anhänge A bis C der EuInsVO geändert. Dort sind für die einzelnen Mitgliedstaaten die als Hauptinsolvenzverfahren in Frage kommenden Insolvenzverfahren (Anh A), die ausschließlich als Sekundärinsolvenzverfahren zulässigen Liquidationsverfahren (Anh B) sowie die verschiedenen Arten von Verwaltern (Anh C) aufgeführt. Infolge von Insolvenzrechtsänderungen in einigen Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Italien, Rumänien, Schweden) war die Anpassung erforderlich.