Dieser Beitrag beschäftigt sich im Anschluss an die ersten drei Teile (s ZIK 2007/20, 18) mit der Einteilung der Gläubiger in Gläubigergruppen und der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren. Betont wird die Ähnlichkeit des neuen tschechischen zum dt Insolvenzrecht.