Der Autor bespricht die E OGH 8 ObS 16/04t und begrüßt die Gleichstellung des Austritts gem § 25 Abs 1 KO mit vom Arbeitgeber verschuldeten anderen Austrittsgründen.
Der Autor bespricht die E OGH 8 ObS 16/04t und begrüßt die Gleichstellung des Austritts gem § 25 Abs 1 KO mit vom Arbeitgeber verschuldeten anderen Austrittsgründen.