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Zu den „guten Sitten“ der Kreditinstitute in der Krise ihrer Kunden

Dr. Georg WeisselZIK 2007/67ZIK 2007, 46 Heft 2 v. 25.4.2007

Unter dem Titel „Die guten Sitten in der Krise“ hat Lepeska 1)1) Lepeska, Die guten Sitten in der Krise, ZIK 2006/92, 86 ff. vertreten, dass Kreditinstitute als Gläubiger durch Gewährung von „Sonderkonditionen“ (ie Stundung fälliger Zahlungen und Einräumung von Nachlässen auf geschuldete Geldbeträge) an ein in der Krise befindliches Unternehmen einen Verstoß gegen die „guten Sitten“ iSd § 1295 Abs 2 ABGB begehen können und damit den anderen Gläubigern haften. Es sei Aufgabe der Rsp, dazu Fallgruppen zu bilden2)2) Lepeska, ZIK 2006/92, 88.. Diese Ansicht erscheint überzogen.

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