Die Vorarbeiten zu einer Novelle des Exekutionsrechts (s zuletzt ZIK 2007/3, 1) sind fast abgeschlossen, voraussichtlich vor dem Sommer 2007 ist mit einem MEntw zu rechnen. Zu diskutieren ist noch (neben Detailfragen der Unterlassungsexekution) das Schicksal von Dienstbarkeiten, die der leitungsgebundenen Energieversorgung dienen, bei der Zwangsversteigerung. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese an sich nur bei Deckung im Meistbot zu übernehmenden Lasten (s § 150 EO) durch Zuschüsse seitens des aus der Dienstbarkeit Berechtigten „versteigerungsfest“ zu machen.