KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 528 Abs 2 Z 2
Rekurse gegen konforme Beschlüsse sind im Konkursverfahren jedenfalls unzulässig. Das gilt auch für Beschlüsse über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 528 Abs 2 Z 2
Rekurse gegen konforme Beschlüsse sind im Konkursverfahren jedenfalls unzulässig. Das gilt auch für Beschlüsse über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens.