KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 84, 95 Abs 3, §§ 116, 117
Hat das KonkursG beschlussmäßig dem Masseverwalter eine bloße Weisung erteilt, ergibt sich schon aus der klaren Gesetzesregelung, dass ein Rekursrecht ausscheidet; anders wäre das nur, wenn es in einem dringenden Fall einen Beschluss in den Angelegenheiten der §§ 116, 117 KO fasst (8 Ob 259/00x; 3 Ob 52/01w).